Die Herkunft von Inhaltsstoffen ist wichtig, muss aber produkt- und chargenbezogen betrachtet werden. Rezeptur, Lieferant und Herkunft können unterschiedlich sein. Deshalb gilt eine Angabe zur Beschaffung nicht automatisch für das gesamte Kairali-Sortiment.
Unsere Anforderungen an Nachweise
Herkunftsangaben werden nur veröffentlicht, wenn klar ist, auf welchen Rohstoff, welches Produkt oder welche Charge sie sich beziehen. Allgemeine Versprechen ersetzen keine nachvollziehbaren Unterlagen. Wir behaupten nicht pauschal, dass alle Inhaltsstoffe aus eigenem Anbau, aus der Region oder aus biologischem Anbau stammen oder dieselbe Zertifizierung besitzen. Eine Bio-Angabe benötigt einen passenden gültigen Nachweis. Anbaumethode, Lieferantenerklärung, Prüfergebnis und Produktzertifizierung sind unterschiedliche Belege.
Prüfung vor einer Herkunftsangabe
- Identität des Rohstoffs: soweit belegt, gebräuchlicher oder botanischer Name und verwendeter Pflanzenteil.
- Herkunft und Geltungsbereich: Lieferant, Erzeuger oder Region sowie betroffene Produkte oder Chargen.
- Zeitangaben: Ernte-, Kauf- oder Eingangsdatum, sofern dokumentiert und relevant.
- Qualitätsunterlagen: konkrete Prüfung und ihre Grenzen hinsichtlich Rohstoff, Parameter und Datum.
- Zertifizierung: Aussteller, Inhaber, betroffener Standort, Rohstoff oder Artikel sowie Gültigkeit.
- Veröffentlichungserlaubnis: Namen von Lieferanten oder Erzeugern werden nur mit entsprechender Erlaubnis genannt.
Informationen für Kunden
Maßgeblich sind die aktuellen Inhaltsstoff- und Anwendungshinweise auf der Produktseite sowie auf der gelieferten Verpackung. Die Beschaffung kann sich zwischen Chargen ändern. Für chargenspezifische Nachweise nennen Sie Kairali Produkt, Packungsgröße, Chargennummer, Zielland und benötigtes Dokument. Prüfen Sie die Verfügbarkeit dieser Nachweise vor der Bestellung. So bleibt jede Aussage auf die tatsächlich belegten Rohstoffe begrenzt.

